Gleich zu Beginn eine verwirrende Bemerkung: Eigentlich handelt es sich bei unserer Vorklasse um eine Klasse nach § 6a Schulpflichtgesetz. Dabei handelt es sich um eine Klasse, in der Schüler, die ihre Schulpflicht noch nicht erfüllt haben (z. B. in Sonder- oder Hauptschule), weiter gefördert werden dürfen.
Die Durchführung des Unterrichts erfolgt jedoch nach der Stundentafel einer Vorklasse zum Berufsgrundschuljahr. Fächer und Inhalte stimmen mit denen einer Vorklasse überein, so dass von daher für Schüler und Lehrer hier kein Unterschied besteht. Darum will ich in folgenden nur den Begriff „Vorklasse“ verwenden, der sich inzwischen überall eingebürgert hat.
Wir wollen die Geschichte dieser Klasse, die ebenso wie die Handelsschule in diesem Jahr 40 Jahre alt wird, aufzeigen.
In diesen 40 Jahren hat sich in der Klasse sehr viel verändert, angefangen beim Raum bis hin zum Namen. Schule ist nicht ein Gebäude und Unterricht kann man nicht an einen Raum binden: Unterricht ist ein wichtiger Lebens- und Erfahrungsraum für alle Beteiligten. Hier soll nicht nur Wissen vermittelt werden, sondern die Schüler sollen auch das Leben in der Gemeinschaft lernen und auch hier schon erfahren.
In dieser Schule und in dieser Klasse sehen wir den jungen Menschen als Individuum, und wir versuchen, durch differenzierte und möglichst individuelle Förderung Lern- und Leistungsmotivation zu vermitteln. Dadurch wollen wir grundlegend eine lebenslange positive Einstellung zum Lernen ermöglichen und so den Erwerb von soliden Kenntnissen und Fähigkeiten schaffen, wie sie auch und gerade für behinderte junge Menschen, die mit einem Handicap ins Erwerbsleben starten müssen, notwendig sind.
Sicherlich hauptsächlich für die Mitglieder der Schulgemeinde von heute und gestern,
Herzogenrath, im April 1997
Gabriele Schankweiler
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